Neben den Besuchen der Kooperation-Lehrer*innen in den verschiedenen Kindergärten und Kitas der Kernstadt und Teilorte, finden auch einzelne Besuchstage an der Witthauschule statt. An diesen Tagen kommen die Kinder, die im nächsten Schuljahr unsere Schule oder die Außenstelle in Trillfingen besuchen werden, in der jeweiligen Schule zusammen. Es wird gespielt, gebastelt und geturnt, aber auch erste Erfahrungen mit Buchstaben und Zahlen gemacht. Die Kinder gewöhnen sich schnell an ihre künftigen Mitschülerinnen und Mitschüler, an schulische Abläufe und an die Räumlichkeiten. Auch das Busfahren wird schon mal geübt. Dadurch werden die künftigen Schulanfänger auf sanfte Weise an das Schulleben herangeführt und freuen sich auf die Schule.
Die Schulpflicht in Baden-Württemberg gilt für all diejenigen Kinder, die bis zum 30.06. des laufenden Schuljahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, also vor diesem Stichtag ihren 6. Geburtstag feiern. (Stichtagregelung).
Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.06. des Folgejahres geboren sind, werden erst zum nächsten Schuljahr schulpflichtig und gehören zur Gruppe der sog. „Kann-Kinder“. Diese Kinder können von ihren Eltern (vorzeitig) zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes (sog. Stichtagsflexibilisierung).
Wenn Sie die Anmeldung eines „Kann-Kinds“ in Betracht ziehen, sprechen Sie am besten mit der zuständigen Kooperationslehrkraft (Kontaktaufnahme über unser Sekretariat). Diese setzt sich dann mit der Schulleitung in Verbindung.
Eine vorzeitige Einschulung ist eigentlich sehr selten. Da aber der Stichtag vorverlegt wurde (aktuell 30. Juni), gibt es doch ein paar Eltern, die ihr Kind gerne früher einschulen möchten. Wenn Sie diesen Wunsch haben, sprechen Sie es bitte mit den Erzieher*innen Ihres Kindergartens oder der Kita ab. Diese geben diese Information dann an uns weiter. Sie erhalten anschließend, wie die anderen Eltern auch, eine Einladung zu Schulanmeldung und können Ihr Kind bei uns anmelden. Falls Sie bis Mitte Februar noch keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns.
Wir sprechen uns mit den Erzieher*innen der Kita und Kindergärten über mögliche Rückstellungen ab. Bei Rückfragen hierzu, wenden Sie sich bitte direkt an die Erzieher*innen. Wenn Sie als Eltern, die Erzieher*innen und wir eine Rückstellung als sinnvoll betrachten, erhalten Sie von uns Anfang Februar einen Brief mit dem Rückstellungsantrag. Den geben Sie bitte unterschrieben wieder an der Schule ab. Damit ist die Rückstellung dann offiziell.
Ganz wichtig ist, dass Sie trotzdem zur Anmeldung Ihrer zuständigen Schule gehen! Bei der Anmeldung können Sie dann einen Schulbezirkswechel beantragen. Bitte tragen Sie Ihre Gründe ausführlich ein. Das Schulamt entscheidet aufgrund dieser Gründe, ob es dem Schulbezirkswechel zustimmt oder nicht. Diese Entscheidung wird Ihnen meistens erst im April mitgeteilt. Sie bekommen dann einen Brief vom Schulamt.
Voraussetzungen für den Wechsel des Schulbezirks:
Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil …
… der Besuch einer Ganztagsschule gewünscht wird,
… der Besuch einer Ganztagsschule in Pflichtform nicht gewünscht wird,
… eine Hortbetreuung im Bezirk der gewünschten Schule (mit Nachweis) stattfinden soll,
… eine Betreuung durch Verwandte oder Bekannte im Bezirk der gewünschten Schule stattfinden soll (Arbeitgeberbescheinigung mit Arbeitszeiten und Betreuungsnachweis muss vorgelegt werden),
… Ihr Kind nach Umzug in einen anderen Schulbezirk an der bisherigen Schule bleiben soll, wenn die Restschulzeit an der Schule maximal ein Schuljahr beträgt.
Weitere informationen zum Schulbezirkswechsel finden Sie »hier